Kann ich ein Haustier in meiner Wohnung halten?
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Wir behalten uns vor, die Haustierhaltung in bestimmten Gebäuden nicht zu erlauben.
Ist für ihr Wohngebäude die Haustierhaltung erlaubt, werden dennoch aussergewöhnliche Tierarten mit hohem Stör- und Gefährdungspotenzial wie etwa Papageien, Schlangen oder Haustiere in grosser Zahl nicht bewilligt.
Wollen Sie eine Haustierbewilligung beantragen? Dann verwenden Sie das Mieterportal. Dort können Sie einen Antrag für die Bewilligung erstellen via Service Anfragen & Bestellungen.