Kann ich meine Wohnung selbst streichen?
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Als Mieter:in dürfen Sie die Wände in Ihrer Wohnung streichen, wie Sie wollen. Bedenken Sie aber, dass Sie bei einem Auszug aus der Wohnung dazu verpflichtet werden können, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Insbesondere bei dunklen Farbtönen kann dies mehrere Anstriche benötigen.
Wollen Sie eine bevorstehende bauliche Veränderung mit uns besprechen? Dann verwenden Sie das Mieterportal. Dort können Sie eine Allgemeine Anfrage stellen via Service Anfrage & Bestellungen.