Muss ich beim Auszug die Kosten eines Anstriches übernehmen?
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Soweit der bestehende Anstrich noch einen Zeitwert und durch übermässige Abnutzung (z. B. Kinderzeichnungen) Mängel aufweist, müssen Sie beim Auszug die Kosten im Umfang des Zeitwerts übernehmen. Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen und ein spezieller Nikotinanstrich notwendig ist, weil Sie in der Wohnung geraucht haben, gehen die Kosten voll zu Ihren Lasten.
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