Kann ich meine Wohnung untervermieten?
Inhalt
Für die Untervermietung von Teilen oder Ihres gesamten Mietobjekts benötigen Sie die Zustimmung der Vermieterin. In jedem Fall haftet die Hauptmieter:in auch für Schäden die auf das Konto der Untermieter:in gehen.
Vertragliche Bestimmungen
Die Mieterschaft gibt der SBB vorgängig die beabsichtigten Vertragskonditionen sowie die Personalien des Untermieters bekannt. Der SBB ist eine Kopie des Untermietvertrages auszuhändigen. Im Übrigen gilt Art. 262 OR.
Die Untervermietung auf «Airbnb» oder ähnlichen Plattformen ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der SBB nicht gestattet (Art. 262 OR).
Die SBB ist berechtigt, das Mietverhältnis ausserordentlich zu kündigen, wenn die Mieterschaft die Bestimmungen der Untermiete (Art. 262 OR) verletzt bzw. nicht beachtet.
Untermiete beantragen
Beantragen Sie eine Untermiete direkt im Mieterportal. Stellen Sie via ‘Anfragen & Bestellungen’ und ‘Untermiete beantragen’ direkt eine Anfrage.